Verpflichtung zur Rechtstaatlichkeit
Die Oase arbeitet rechtsstaatlich. Die gemeinsame Vereinbarung der Menschenrechte sowie der Kinderrechte der Vereinten Nationen sind uns Auftrag und Verpflichtung.
Es darf keine die Freiheit und/oder die Menschenrechte einschränkenden Maßnahmen geben, die als pädagogische Maßnahmen „verkauft“ werden. Mitarbeiter/innen, die diese Grundsätze nicht einhalten können oder wollen müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Alle einschränkenden Regelungen, wie z. B. ein Kontaktverbot zu leiblichen Eltern, ein Reiseverbot oder die Verweigerung anderer Rechte, bedürfen eines richterlichen Beschlusses. Richterliche Beschlüsse und Urteile setzen wir um, soweit uns dies möglich ist. Sollten wir eine Maßgabe eines Gerichts nicht umsetzen können, müssen wir den Fall abgeben. Dies geschieht in Absprache mit dem belegenden Jugendamt
Straftaten, von denen wir Kenntnis bekommen, Zeuge werden oder bei denen wir selbst bzw. unsere Betreuten Geschädigte sind, werden mit größtmöglichem Schutz für die möglichen Geschädigten angezeigt. Wir unterstützen die ermittelnden Behörden nach Kräften bei der Aufklärung von jeglichen Straftaten. Mit dem Polizeirevier, das für unsere Wohngruppe zuständig ist, sowie mit der Kriminalpolizei stehen wir im Austausch. Uns geht es darum, für alle Menschen in der Oase größtmöglichen Schutz und Sicherheit zu bieten und den Betreuten alle ihnen zustehenden Rechte, jedoch auch die eigene Verantwortlichkeit für ihr Handeln aufzuzeigen.
Kommt es zu Anschuldigungen gegen Mitarbeiter/innen oder die Einrichtung als Ganzes, kann als Mittel zur Aufklärung auch zu einer Selbstanzeige der Oase-Mitarbeiter/innen oder der Oase-Leitung gegriffen werden, um Ermittlungen einzuleiten. Gerade im Fall von vagen oder als Verleumdung empfundenen Beschuldigungen werden mit dieser Maßnahme Ermittlungen ausgelöst, die den größtmöglichen Schutz der Betreuten gewährleisten, jedoch auch die größtmögliche Anstrengung zur Wahrheitsfindung bedeuten.