Kinderschutz

Der Kinderschutz ist in der Oase fest verankert. Schon bei der Gründerin der Oase verfügte die Gesamtleitung über ein großes Repertoire von kinderschutzrelevanten Ausbildungen und Fortbildungen. Dieses Wissen und diese Erfahrung spiegeln sich in vielen Handlungsanweisungen und Strukturen in der Einrichtung wieder. 

Die tägliche Dokumentation ist so aufgebaut, dass Aspekte des Kindeswohls und einer Kindeswohlgefährdung schnell und transparent erfasst und sichtbar werden. Die Dokumentation greift wesentliche Punkte von diversen bekannten Erfassungsbögen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung auf und geht weit darüber hinaus. Besondere Bedürfnisse und Einschränkungen sowie die einrichtungsinternen Prozesse, die zum individuellen Betreuungssetting und einer tagesaktuellen Gefährdungseinschätzung der Betreuten führen, sind transparent erfasst und allen Mitarbeiter/innen zugänglich. Gleichberechtigt können diese Prozesse mitgestaltet und hinterfragt werden. 

Eine erfahrene Fachkraft für Kinderschutz nach § 8a SGB VIII begleitet die Einrichtung seit ihrer Gründung. Supervisoren der Teams, der Leitung und der Therapeuten sind ebenfalls erfahrene Kinderschutzexperten, und in den meisten Fällen verfügen sie über Kinderschutzfortbildungen zur zertifizierten Fachkraft im Kinderschutz. Mindestens eine dieser Kräfte hat jederzeit Zugang zu unserer Dokumentation. 

Mit dem Kinderschutzzentrum Kiel arbeiten wir eng zusammen. Hier können Mitarbeiter/innen und Teams unabhängig von einer Leitungszustimmung jederzeit eine Fallberatung nach § 8a SGB VIII wahrnehmen. Die Unabhängkeit der Mitarbeiter/innen und ihre Nichtweisungsgebundenheit bei der Aufsuchung einer Beratung zum Thema Kinderschutz ist ein Kerngedanke der Einrichtung. 

Die internen Psycholog/innen und weiteren Therapeut/innen beraten sich wöchentlich in ihrem Team auch dahingehend, ob unsere Einrichtung mit ihrem Angebot den Bedürfnissen der Betreuten im Bezug auf ihre Störungsbilder gerecht wird. Mit den Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendpsychiatrie stimmen wir uns im Einzelfall auch hinsichtlich dieses Aspektes ab. Selbstverständlich fließen in diese Überlegungen auch Systemüberlegungen, z. B. zur Gruppendynamik, mit ein.

Entsteht bei einer/einem Betreuten der Verdacht einer Gefährdung, wird so zeitnah wie möglich eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen. Bei Bedarf ziehen wir eine unserer insoweit erfahrenen Fachkräfte für Kinderschutz explizit mit hinzu. Die Gefährdungseinschätzung führt dann ggf. zu weiteren sofort-, mittel- und langfristigen Maßnahmen. Sofern notwendig, werden Rettungskräfte eingeschaltet und eine Einweisung in eine Klinik oder eine räumliche Trennung von Betreuten und dem jeweiligen Gefährdungspotenzial vorgenommen. Alle Maßnahmen werden so eng wie möglich mit dem belegenden Jugendamt abgestimmt. 

Alle Mitarbeiter/innen sind der Abstinenzvereinbarung und der Ethikvereinbarung der Einrichtung verpflichtet. Dies schützt die Betreuten vor Rollen-, Kompetenz- und Verantwortungsvermischungen der Mitarbeiter und vor unangemessener Nähe durch diese. Verletzungen der Vereinbarungen können zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.