Beschwerdemanagement

Betreuten werden ihre Rechte und ihre Möglichkeiten der Beschwerde sowie Wege, sich extern Hilfe zu suchen, von Anfang an aufgezeigt. 
Intern kann sich jeder Betreute per Mail an jede/n Mitarbeiter/in der Oase wenden und sich beschweren. Keine Beschwerde darf dazu führen, dass der/dem Sich-Beschwerenden ein Nachteil entsteht. Vielmehr sollte versucht werden, eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können. 
Jede/r Betreute darf sich – ohne zu fragen oder sich eine Erlaubnis abzuholen – beim Kinderschutzbund, bei Rechtsanwälten, bei seinem belegenden Jugendamt, bei seinen externen Therapeuten und auch bei der/dem Sozialbeauftragten seines Landes melden und um Hilfe ersuchen. Jede/r Betreute hat jederzeit das Recht und die Möglichkeit, sich an die Polizei zu wenden und Hilfe zu rufen.
Dies kann gerade zu Beginn von Betreuungsverhältnissen zu Irritationen führen: Beispielsweise rufen Betreute die Polizeidienststelle in ihrer Umgebung an, weil sie nachfragen wollen, ob es rechtens ist, dass sie ihr Zimmer aufräumen sollen. Ebenso irritierend kann es sein, wenn Betreute ihren Eltern oder ihren belegenden Jugendämtern ihre Rechte präsentieren, obwohle sie noch nicht genau wissen, welche dies sind. 

Gut ausgebildete Mitarbeiter/innen der belegenden Jugendämter und auch Polizeibeamte können den Betreuten dann in Ruhe ihre Rechte und ihre Pflichten erklären.

Sollte sich herausstellen, dass in der Oase die Rechte der Betreuten nicht eingehalten werden, können wir als Oase aufgefordert werden, dies zu unterlassen; in so einem Fall werden wir schnellstmöglich nachbessern.
Langfristig haben sich diese Schulung und auch das Ausprobieren der Betreuten zur Wirksamkeit und den Grenzen ihrer Rechte für die Betreuten bewährt. Es führte dazu, dass Betreute sich ihrer Möglichkeiten mitzuwirken bewusst wurden und dieser in für sich wichtigen Situationen nutzten. Dies führte häufig zu einem deutlichem Anstieg der Selbstwirksamkeitserwartung auch in anderen Lebensbereichen, was sich positiv auf die gesamte Entwicklung auswirkte.

Uns ist bewusst, dass die innere Dynamik der Betreuten bei ihnen zu einer anderen Wahrnehmung führen kann als die Wahrnehmung der Außenwelt. Auch ist uns bewusst, dass Betreute Vorfälle konstruieren und Bedarfsargumentationen hervorbringen, um so eine Rückkehr zu ihrer Familie zu erzwingen. Gerade wenn die Familie nicht mit einer Fremdunterbringung einverstanden ist, erleben wir Betreute instrumentalisiert.
Es ist an uns, möglichst gute Beziehungen zu den Betreuten aufzubauen und unser Angebot so zu gestalten, dass diese die Hilfe annehmen können, oder aber eine Hilfe zu beenden, wenn auf Dauer kein Konsens erreichbar ist. 
Unsere Arbeit wird umfangreich und sehr gut dokumentiert. Falsche Behauptungen, Bedarfsargumentationen und „andere Wahrnehmungen“ können oftmals durch Nachweise in der Dokumentation widerlegt werden. 
Alle Untersuchungen zur Wahrheitsfindung, die rechtsstaatlich und den psychischen Problemen der Betreuten angemessen sind, unterstützen wir vollumfänglich.